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Amt für soziale Leistungen

- Mietspiegel -

Markt 1

97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 51 -6815 oder -3929

E-Mail: Mietspiegel@Schweinfurt.de

 

 

Feedback-Formular - Wir würden uns freuen, Ihre Gedanken, Anliegen oder Probleme zu diesem Onlineantrag zu hören, damit wir uns verbessern können!

Stadt Schweinfurt Logo
Vorwort
Angaben zum Gebäude
Angaben zum Mietwohnraum
Ausstattung
Zusammenfassung

Fragebogen zur Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Schweinfurt für freifinanzierten Mietwohnraum

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Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Hilfetext

>> Informationen zum Online-Antrag (hier könnte bei Bedarf auf weitere Infos zum Online-Antrag verlinkt werden)

Der Mietspiegel ist ein geeigneter Orientierungsrahmen für Vermieter, um die angemessene Miethöhe für freifinanzierten Mietwohnraum eigenverantwortlich festzulegen. Für Mieter dient er als Instrument zur Nachprüfung der Angemessenheit der Miete.

 

Dieser wird im zweijährigen Turnus jeweils zum 01. Februar ungerader Jahre durch die Stadt Schweinfurt unter Mitwirkung des Mietervereins Schweinfurt und Umgebung e. V. sowie des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e. V. fortgeschrieben. Den aktuellen Mietspiegel finden Sie hier.

 

Mit Ihrer freiwilligen Teilnahme an der Erhebung tragen Sie zur Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage für die Fortschreibung des Mietspiegels und zur Erhöhung dessen Genauigkeit und Akzeptanz bei. Ihre Daten werden einmalig verwendet. Der Stichtag hierfür liegt zwei Monate vor der Fortschreibung des Mietspiegels. Um die Aktualität zu gewährleisten, bitten wir anschließend um erneute Ausfüllung des Fragebogens.

 

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete darf nur Mietwohnraum berücksichtigt werden, bei dem die Miete in den letzten 6 Jahren neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden ist (geänderte Bestandsmieten).

 

Der Fragebogen braucht nicht beantwortet zu werden für Mietwohnraum,

  • in Eigentumswohnungen
  • der untervermietet/gewerblich genutzt wird (ein Arbeitszimmer zählt nicht dazu)
  • der öffentlich gefördert ist (Mietpreisbindung - Wohnberechtigungsschein erforderlich)
  • in Heimen (Studenten- und Jugendwohnheimen, Altenheimen, Obdachlosen-, Asylbewerberheimen)
  • der an Verwandte oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses preiswerter als üblich vermietet wird
  • der möbliert oder teilmöbliert vermietet ist (Einbauküchen gelten nicht als Möblierung)

Hinweis

Sofern mehrere Mietobjekte betroffen sind, ist für jeden Wohnraum ein eigener Fragebogen auszufüllen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme!

Hier haben Sie die Möglichkeit eine zuvor gespeicherte Version des Antrags im XML-Format in das Web-Formular zu laden.

Angaben zum Gebäude

Hinweis

Dieser Mietwohnraum ist leider von der Berücksichtigung im Mietspiegel ausgeschlossen. Deshalb können Sie die Abfrage beenden und die Seite verlassen. Wir verweisen hierzu auf das Vorwort zum Erhebungsverfahren. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Modernisierung

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Angaben zum Mietwohnraum

Hinweis

Wenn das Datum des Mietbeginns bzw. der letzten Mieterhöhung länger als 6 Jahre zurückliegt, können Sie den Fragebogen beenden und die Seite verlassen. 

Mietvertrag

Nebenkosten sind zum Beispiel: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung etc.  


Einbauküche zählt nicht als möbliert

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Ausstattung

Sonstiges

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Wie geht es weiter?

Über den Button "zurück" oder die Navigationsleiste können Sie Ihre Eingaben prüfen und bei Bedarf ändern.

 

Nach dem Absenden des Fragebogens haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

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